Anforderungen / Begriffe

GÜTESICHERUNG

  • Bedeutet überwachte Qualitätsanforderungen durch festgelegte Güte- u. Prüfbestimmungen
  • Stellt die Zuverlässigkeit, Objektivität und Transparenz des Gütezeichens sicher
  • Umfasst die Organisation der Güteüberwachung und die geregelte Anwendung eines Gütezeichens

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft fallen zusätzliche Kosten für die Geräteprüfung und in den Folgejahren Kosten für die Fremdüberwachung an.

GÜTEZEICHEN

  • ist der Ausweis der Gütesicherung.
  • und wird nach Anerkennung durch die RAL im Bundesanzeiger bekannt gegeben und in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register von der rechtstragenden Gütegemeinschaft als Kollektivmarke eingetragen

GÜTEGEMEINSCHAFT

  • ist eine von der RAL-anerkannte Organisation in Form eines e.V. und der Zusammenschluss von Firmen welche das RAL Gütezeichen für ein Produkt benutzen
  • verleiht nach Maßgabe der Vereinssatzung das Recht zur Führung des Gütezeichens an seine Mitglieder
  • Zeichenbenutzer verpflichten sich freiwillig zur Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen und haben eine Güteüberwachung.

GÜTEÜBERWACHUNG

  • Umfasst die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen und die korrekte Anwendung der Gütezeichen,
  • Beinhaltet eine laufende Eigenkontrolle und kontinuierliche Überwachung durch neutrale Prüfstellen (Fremdüberwachung).

Dokumentencheck

  • Technisches Datenblatt und Beschreibung der Wirkungsweise
  • Betriebsanleitung inkl. Wartungsanleitung
  • CE-Konformitätserklärung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumente für den Kunden


Gerätecheck

  • Messung der Luftvolumenströme in unterschiedlichen Laststufen
  • Ermittlung des Schalldruckpegels
  • Elektrische Leistungsaufnahme
  • Aerosolreduktions- bzw. Inaktivierungsrate in der maximalen und der für die Raumanwendung durch den Gütezeichenbenutzer vorgegeben Laststufe.


Nachweis der Raumwirkung

Das Aufstellen von mobilen Luftreinigern in Räumen erfolgt mit dem Ziel, die Anzahl von Aerosolpartikeln in der Raumluft zu reduzieren bzw. die in den Aerosolpartikeln enthaltenen Viren zu inaktivieren. Hierbei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • keine Beeinträchtigung der Gesundheit und 
  • keine Störung der thermischen oder akustischen Behaglichkeit auftreten, sowie
  • keine Geruchsbelästigung ausgehen.

Um dies zu überprüfen werden folgende Tests durchgeführt:

  • Abklingtest im Realraum mit Messung der Aerosolreduzierung bzw. Inaktivierungsrate.
  • Bestimmung der thermischen Behaglichkeit bzw. der Zugluftrisikos in der direkten Umgebung (ca. 1-2 m) des Luftreinigers bei der maximalen und der für die Raumanwendung durch den Gütezeichenbenutzer vorgegeben Laststufe.